Bauproduktenverordnung sieht drei Klassifizierungsstufen vor:
Ein Kabelbündel wird in einer Höhe von 3,5 Metern vertikal aufgehängt. An der Unterseite der Kabel wird für eine Dauer von 20 Minuten eine Propangasflamme angelegt. Sobald die Wärmequelle abgeschaltet wird, muss die verbleibende Flamme auf den Kabeln selbstlöschend sein und den oberen Teil des Kabels intakt lassen.
Dadurch wird bewiesen, dass das Kabel die Ausbreitung der Flamme nicht fortpflanzt. Durch die Verwendung von Kabeln, die diesen Test bestehen, verhindern Sie, dass sich ein örtlich begrenzter Brand über das Kabelnetz auf andere Bereiche ausdehnt. Nicht alle Kabel erfüllen diese Sicherheitsvoraussetzung.(IEC 60332-3)
Ein Kabelstück von 60 cm Länge wird in vertikaler Position in einem geschlossenen Schrank angeordnet und 30 Sekunden lang mit einer Flamme von 1 kW Wärmeleistung beaufschlagt. Sobald die Wärmequelle abgeschaltet wurde, muss die Flamme selbstlöschend sein, während der obere Teil des Kabels intakt bleibt. Dies ist die Anforderung an alle Kabel, auch PVC-Kabel.
(IEC 60332-1)